Für den Mietvertrag gelten die allgemeinen Mietbedingungen des ALLGÄU-FERIENHAUS-STROBEL (nachfolgend Vermieter genannt), sowie ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsrecht. Dem Mietvertrag liegt die jeweilige Preisliste zugrunde.
Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Die geforderte Anzahlung ist sofort fällig.
Die Ferienwohnung darf nur mit der angemeldeten Personenzahl benutzt werden.
Andere Belegungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Kündigt der Mieter den Vertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin ist die kostenlos.
Wird die 60-tägige Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist für diese Zeit 90% des vereinbarten Mietpreises sowie € 10,- Bearbeitungsgebühr fällig.
Auf diese Zahlung wird die durch etwaige Ersatzvermietung eingehende Miete angerechnet.
Dasselbe gilt auch für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise.
Erfüllungsort ist für beide Teile Roßhaupten, Gerichtsstand Füssen:
Bitte prüfen sie den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung
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